Dogcoaching & Dogwalking

AGB




Geltungsbereich
  
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem   - Kunden und  Dogs Follow Dana -   gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.       

(1)   Vertragsabschluss  Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde  - Dogs Follow Dana - den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch - Dogs Follow Dana - zustande und bedarf keiner bestimmten Form.    

(2)   Laufzeit und Kündigung Ø  Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde.   Ø  Ein Abo besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit von min. 3 Monaten.   Ø  Wird das Abo nicht spätestens mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Abo-Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Im Anschluss kann monatlich schriftlich gekündigt werden. Dieser Vereinbarung unterliegen beide Vertragsparteien.   Ø  Der Betreuer hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung des Betreuungsvertrages/AGB und Nichtbegleichung offener Rechnungen sofort und ohne Angaben von Gründen außerordentlich zu kündigen. Ø    Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.       

(3)   Vertragsinhalt Ø  Die Abo Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung). Das Gruppenwalking ist auf 6 Hunde pro Walk beschränkt und beinhaltet 2h Dogwalking/Betreuung.   Ø  Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch - Dogs Follow Dana -, entweder Zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.     Ø  Bei Gruppenspaziergängen obliegt es - Dogs Follow Dana - darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang zu führen ist.   Ø  Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.       

(4)   Haftung Ø  Bei den Hol- und Bring-Fahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).   Ø  Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.   Ø  Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut, dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.   Ø  Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.   Ø  Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).   Ø  Bei Schlüsselübergabe haftet der Betreuer nicht für Schäden/ Beschmutzungen in der Wohnung/Haus des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.   Ø  Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Betreuers ausgeschlossen.   Ø  Es obliegt - Dogs Follow Dana - ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Spaziergang teilnehmen können.   Ø  - Dogs Follow Dana - übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung.
  
(5)   Verpflichtungen Ø  Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein.   Ø  Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.   Ø  Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich - Dogs Follow Dana - den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.   Ø  Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.   Ø  Der Hundebesitzer verpflichtet sich, - Dogs Follow Dana - über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.   Ø  Der Hundebesitzer verpflichtet sich - Dogs Follow Dana - über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.   Ø  Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundehalter.   Ø  Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich - Dogs Follow Dana - diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen.  

(6)   Absage  Der Auftrag einer einzelnen Tagesbetreuung ist mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung abzusagen, der Auftrag einer Wochenendbetreuung mindestens 48 Stunden vor Beginn der Betreuung. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen steht dem Betreuer das Recht auf eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% des ursprünglichen Betreuungspreises zu.

(7)   Abrechnung Ø  Die Monatspauschale wird, wie im Betreuungsvertrag festgelegt, berechnet. Diese sind regelmäßig sofort nach Rechnungseingang zu bezahlen, damit die Platzgarantie aufrecht erhalten bleiben kann. - Dogs Follow Dana - erstellt monatlich eine rückwirkende Rechnung über die erbrachte Leistung.   Ø  Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Kunden, an allen bayerischen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12., 25.12, 26.12. und 31.12.   Ø  Die Abo Pauschale wird mit 50% dem Tierhalter angerechnet bei einer Läufigkeit pro Kalenderjahr. Die zweite Läufigkeit übernimmt der Betreuer. Die Anpassung wird im Rahmen einer Halbjahresendabrechnung vorgenommen.   Ø  Kann beim gewählten Monatsabo aufgrund von Verhinderungen seitens des Tierhalters (z.B. durch Urlaub/Krankheit etc.) das Tier nicht wie vertraglich vereinbart beim Dogwalking anwesend sein, muss der Halter trotzdem den monatlichen Abopreis zahlen.   Ø  Kann der Betreuer die Dienstleistung zur vereinbarten Zeit nicht erbringen (z.B. durch Urlaub/Krankheit etc.), wird dem Tierhalter monatlich für diesen Zeitraum eine Gutschrift gezahlt.     Ø  Einzeln dazu gebuchte Tage und Betreuungskosten (24h, 48h) werden separat abgerechnet.       

(8)   Unmöglichkeiten   Bezogen auf BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldete Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung: Im Falle einer Epidemie/Pandemie, die von der WHO als gesundheitsgefährdend und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel), die angstfördernd für einzelne Hunde sein können (in Absprache mit Besitzern) und Leistungsausfall durch Reparaturen des Firmenautos im Falle eines Autounfalls (z. B. Kollision – dagegen sind Standard Reparaturen davon ausgeschlossen).
(9)   Datenschutz   Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Details zum Datenschutz können unter Datenschutz  eingesehen werden.    

(10) Salvatorische Klausel   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.        

(11) Sonstiges Sonstige Ø  Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.   Ø  Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Betreuungen/Aufenthalte.